Der Süsing ist ein Landschaftsschutzgebiet.
Landschaftsschutzgebiete (§ 26 Bundesnaturschutzgesetz) :
Landschaftschutzgebiete sind Gebiete, in denen ein besonderer Schutz der Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen oder besondere Pflegemaßnahmen erforderlich sind, um
die Leistungsfähigkeit eines ausgewogenen Naturhaushaltes zu gewährleisten oder wieder herzustellen,
Lebensstätten und Lebensräume bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten zu schützen,
die Nutzungsfähigkeit der Naturgüter zu erhalten, zu steigern oder zu verbessern,
die Vielfalt, Eigenart oder Schönheit der Natur und Landschaft oder der besonderen kulturhistorischen Bedeutung zu erhalten oder
ihren besonderen Erholungswert für die Allgemeinheit zu erhalten, zu steigern oder wiederherzustellen.
also :
Nicht mit motorisierten Fahrzeugen fahren
Kein offenes Feuer entfachen.
Hunde immer an der Leine führen.
Keinen unnötigen Lärm verursachen.
Abfälle in dafür vorgesehene Behälter werfen, besser : mit nach Hause nehmen
Keine Pflanzen pflücken oder ausgraben.
Keine Tiere einfangen und mitnehmen.
Auf den Wegen bleiben.
Gesperrte Wege nicht betreten.
Kein Campieren und Zelten.
Um die Jäger und das Wild nicht zu stören, sollte in den frühen Morgenstunden und späten Abendstunden der Wald nicht betreten werden.