Der Süsing ist ein Landschaftsschutzgebiet.

Landschaftsschutzgebiete (§ 26 Bundesnaturschutzgesetz) :
Landschaftschutzgebiete sind Gebiete, in denen ein besonderer Schutz der Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen oder besondere Pflegemaßnahmen erforderlich sind, um

  • die Leistungsfähigkeit eines ausgewogenen Naturhaushaltes zu gewährleisten oder wieder herzustellen,
  • Lebensstätten und Lebensräume bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten zu schützen,
  • die Nutzungsfähigkeit der Naturgüter zu erhalten, zu steigern oder zu verbessern,
  • die Vielfalt, Eigenart oder Schönheit der Natur und Landschaft oder der besonderen kulturhistorischen Bedeutung zu erhalten oder
  • ihren besonderen Erholungswert für die Allgemeinheit zu erhalten, zu steigern oder wiederherzustellen.


also :

  • Nicht mit motorisierten Fahrzeugen fahren
  • Kein offenes Feuer entfachen.
  • Hunde immer an der Leine führen.
  • Keinen unnötigen Lärm verursachen.
  • Abfälle in dafür vorgesehene Behälter werfen, besser : mit nach Hause nehmen
  • Keine Pflanzen pflücken oder ausgraben.
  • Keine Tiere einfangen und mitnehmen.
  • Auf den Wegen bleiben.
  • Gesperrte Wege nicht betreten.
  • Kein Campieren und Zelten.
  • Um die Jäger und das Wild nicht zu stören, sollte in den frühen Morgenstunden und späten Abendstunden der Wald nicht betreten werden.



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