Der Süsing ist ein Landschaftsschutzgebiet.
Landschaftsschutzgebiete (§ 26 Bundesnaturschutzgesetz) :
Landschaftschutzgebiete sind Gebiete, in denen ein besonderer Schutz der Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen oder besondere Pflegemaßnahmen erforderlich sind, um
- die Leistungsfähigkeit eines ausgewogenen Naturhaushaltes zu gewährleisten oder wieder herzustellen,
- Lebensstätten und Lebensräume bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten zu schützen,
- die Nutzungsfähigkeit der Naturgüter zu erhalten, zu steigern oder zu verbessern,
- die Vielfalt, Eigenart oder Schönheit der Natur und Landschaft oder der besonderen kulturhistorischen Bedeutung zu erhalten oder
- ihren besonderen Erholungswert für die Allgemeinheit zu erhalten, zu steigern oder wiederherzustellen.
also :
- Nicht mit motorisierten Fahrzeugen fahren
- Kein offenes Feuer entfachen.
- Hunde immer an der Leine führen.
- Keinen unnötigen Lärm verursachen.
- Abfälle in dafür vorgesehene Behälter werfen, besser : mit nach Hause nehmen
- Keine Pflanzen pflücken oder ausgraben.
- Keine Tiere einfangen und mitnehmen.
- Auf den Wegen bleiben.
- Gesperrte Wege nicht betreten.
- Kein Campieren und Zelten.
- Um die Jäger und das Wild nicht zu stören, sollte in den frühen Morgenstunden und späten Abendstunden der Wald nicht betreten werden.