Regeln für den Aufenthalt im Naturschutzgebiet Naturistenweg Undeloh
• Wanderer, Radfahrer und Skifahrer dürfen die Wege nicht verlassen.
• Trampelpfade, Waldschneisen und gesperrte Wege dürfen nicht begangen werden.
• Reiten und Kutschieren ist nur auf den besonders dafür gekennzeichneten Wegen gestattet.
• Hunde sind an der Leine zu führen.
• Rauchen und Feueranzünden ist wegen der Feuergefahr nicht erlaubt.
• Zelten und Campen ist nicht erlaubt.
• Feilhalten von Waren aller Art ist nicht gestattet.
• Das Sammeln und Aussetzen von Pflanzen ist nicht gestattet.
• Abfälle sind wieder mit nach Hause zu nehmen.